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52 Mercedes-Benz BKK | Geschäftsbericht 2023
Gesundheitsfonds
Seit Einführung des Gesundheitsfonds 2009 verblei-
ben die Beitragszahlungen der Mitglieder nicht mehr
bei den Krankenkassen, sie leiten diese lediglich treu-
händerisch an den Fonds weiter. Aus dem Gesund-
heitsfonds wiederum erhalten die Krankenkassen
Zuweisungen, mit denen sie die Leistungen für ihre
Versicherten finanzieren. Diese Zuweisungen setzen
sich im Wesentlichen zusammen aus einer Grund -
pauschale, die Alter und Geschlecht der Versicherten
berücksichtigt, sowie Zu- oder Abschlägen, die
abhängig sind vom Gesundheitszustand jedes
einzelnen Versicherten.
Das System, nach dem die Zuweisungen verteilt
werden, ist als morbiditätsorientierter Risikostruktur-
ausgleich (Morbi-RSA) bekannt. Lange Zeit war der
Morbi-RSA umstritten, weil er Fehlanreize begünstigt
hat; beispielsweise konnten Kassen vor allem ein
Interesse daran haben, Krankheit zu verwalten und
zu dokumentieren, statt sich um die rasche Heilung
und Genesung ihrer Versicherten und die Vermeidung
von Krankheiten (Prävention) zu kümmern.
Reform des Morbi-RSA
Mit der 2020 in Kraft getretenen umfassenden
Reform, die erstmals für das Ausgleichsjahr 2021
wirksam wurde, wollte die Politik vor allem eine
zielgenauere Ausgestaltung des Finanzausgleichs
der gesetzlichen Krankenkassen erreichen und eine
gerechtere Verteilung der Gelder ermöglichen.
Dazu wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt:
• Krankheits-Vollmodell: Das gesamte Krankheits-
spektrum wird berücksichtigt.
• Regionalkomponente: Regionale Über- und Unter-
deckungen im Finanzausgleich wurden minimiert.
• Risikopool: Für Hochkostenfälle erhalten die
Krankenkassen für jeden Leistungsfall 80 Prozent
der Leistungsausgaben erstattet, die 100.000 Euro
pro Jahr übersteigen.
• Präventionsausgaben: Eine Vorsorgepauschale
bestärkt die Krankenkassen darin, ihre Versicher-
ten zur Inanspruchnahme von Präventionsmaß -
nahmen zu motivieren.
• Stärkung der Manipulationsresistenz: Eine Manipu-
lationsbremse soll sicherstellen, dass sich eine so
genannte „Kodierbeeinflussung“ nicht lohnt:
Wenn die Diagnosekodierungen bei bestimmten
Krankheiten auffällig stark steigen, bekommen alle
Krankenkassen hierfür keine Zuweisungen mehr.
Noch lässt sich nicht eindeutig und abschließend
beurteilen, wie sich diese neuen Rahmenbedingun-
gen auf das System der Betriebskrankenkassen aus-
wirken wird und ob das angestrebte Ziel von mehr
Verteilungsgerechtigkeit erreicht wird.













































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