Page 48 - Mercedes-Benz BKK Geschäftsbericht 2022
P. 48

 Gesundheitsfonds
Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkas- sen Zuweisungen, mit denen sie die Leistungen für ihre Versicherten finanzieren. Diese Zuweisungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus einer Grundpauschale, die Alter und Geschlecht der Versi- cherten berücksichtigt, sowie Zu- oder Abschlägen, die abhängig sind vom Gesundheitszustand jedes einzelnen Versicherten.
Das System, nach dem die Zuweisungen verteilt werden, ist als morbiditätsorientierter Risikostruktur- ausgleich (Morbi-RSA) bekannt. Lange Zeit war der Morbi-RSA umstritten, weil er Fehlanreize begünstigt hat; beispielsweise konnten Kassen vor allem ein Interesse daran haben, Krankheit zu verwalten und zu dokumentieren, statt sich um die rasche Heilung und Genesung ihrer Versicherten und die Vermeidung von Krankheiten (Prävention) zu kümmern.
Reform des Morbi-RSA
Mit der jüngsten umfassenden Reform wollte die Politik vor allem eine zielgenauere Ausgestaltung des Finanzausgleichs der gesetzlichen Krankenkassen erreichen und eine gerechtere Verteilung der Gelder ermöglichen. Dazu wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt:
• Krankheits-Vollmodell: Das gesamte Krankheits-
spektrum wird berücksichtigt.
• Regionalkomponente: Regionale Über- und Unter-
deckungen im Finanzausgleich wurden minimiert. • Risikopool: Für Hochkostenfälle erhalten die
Krankenkassen für jeden Leistungsfall 80 Prozent der Leistungsausgaben erstattet, die 100.000 Euro pro Jahr übersteigen.
• Präventionsausgaben: Eine Vorsorgepauschale bestärkt die Krankenkassen darin, ihre Versicherten zur Inanspruchnahme von Präventionsmaßnahmen zu motivieren.
• Stärkung der Manipulationsresistenz: Eine Manipu- lationsbremse soll sicherstellen, dass sich eine
so genannte „Kodierbeeinflussung“ nicht lohnt: Wenn die Diagnosekodierungen bei bestimmten Krankheiten auffällig stark steigen, bekommen alle Krankenkassen hierfür keine Zuweisungen mehr.
48 Mercedes-Benz BKK | Geschäftsbericht 2022





















































































   46   47   48   49   50